Bereits im Jahr 2012 erarbeitete die landesweite Projektgruppe „Lokale Bündnisse für Familien“ in einem partizipativen Prozess einen ersten Entwurf eines Leitbildes „Familienfreundliches Thüringen“, welchen sie im März 2013 an die damalige Familienministerin zur Vorlage und zum Beschluss im Kabinett übergab.
In Umsetzung des Thüringer Familienförderungssicherungsgesetzes ist der Thüringer Landesfamilienförderplan, der im Jahr 2020 unter Beteiligung des neu geschaffenen Landesfamilienrats erarbeitet wurde, zum 01.01.2021 mit einer Laufzeit von zwei Jahren in Kraft getreten (verlängerte Laufzeit bis Ende 2023). Im Ziel- und Maßnahmenkatalog des Landesfamilienförderplans ist aufgeführt, dass das Leitbild „Familienfreundliches Thüringen“ überarbeitet bzw. weiterentwickelt werden soll. Dieser Prozess fand unter Federführung der Projektgruppe „Lokale Bündnisse für Familien Thüringen“ in einer Arbeitsgruppe des Landesfamilienrates statt. Das hier vorliegende Leitbild „Familienfreundliches Thüringen“ wurde mittels breiter Beteiligung verschiedenster Akteure überarbeitet und aktualisiert. Als Formate wurden moderierte Workshops, Interviews, interaktive Boards und Diskussionsrunden gewählt. Zudem erfolgte eine Präsentation des Leitbildentwurfes in der Strategieklausur mit der für Familienpolitik zuständigen Ministerin Ende 2022. Anschließend wurden die Anregungen aus der Strategieklausur eingearbeitet.
Im weiteren Prozess erfolgte die Einbeziehung der Mitglieder des Landesfamilienrates, der Familienverbände des Freistaates Thüringen, der Projektgruppe „Lokale Bündnisse für Familien in Thüringen“, des Landesseniorenrates, des Nachhaltigkeitszentrums Thüringen, der Serviceagentur Demografischer Wandel und der Thüringer Agentur für Fachkräfte (ThAFF). Innerhalb der Dialogphase wurden die verschiedenen Beteiligten und deren Anmerkungen umfänglich berücksichtigt. Im Laufe des Jahres 2023 wurden Entwürfe im Landesfamilienrat diskutiert und nachfolgend überarbeitet.
Ende Januar 2024 wurde eine finale Fassung erarbeitet und dem Landesfamilienrat in dessen Sitzung am 26. Februar vorgelegt und bestätigt.
Der Landesfamilienrat übergibt Ministerin Heike Werner als dessen Vorsitzende das vorliegende Papier zur Kenntnis und zur weiteren Veranlassung.